Kunstfreiheit

Gespräche rund um Künstler

Kunstfreiheit

Beitragvon plemer » Mo 24. Mai 2010, 10:01

Ich bin kein Troll oder Looser weil ich Kunstfreiheit nicht über das Mephisto-Urteil erklären darf. Richtig gelesen ich darf nicht!
Auch wenn die Kunstfreiheitsgarantie Art5 Abs.3 GG. Innerhalb der Verfassungsordnung nicht Schrankenlos gewährt ist, Heißt das nicht dass die Kunstfreiheit innerhalb der Verfassungsordnung nicht gewährt werden muss.
wenn die Kunstfreiheit nicht mit der Düsseldorfer Straßenordnung verboten werden kann, Heißt das nicht, dass das Verbot dann über das Straßen- und Wegerecht NRW. verboten werden kann.
Wenn einer Erörterung, durch Verfassungsrechtsprechung -1- BvR-183-81- nicht weiter darauf eingegangen werden muss, was eine Straßennutzung durch die Düsseldorfer Straßenordnung Ordnungswidrig macht. heißt das nicht das nach ermessen der Kommunen, jede Straßenkunst Ordnungswidrig gemacht werden darf.

Plemer2
plemer
 

Zurück zu Künstler

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast

cron